Unser Sekretariat ist für Sie telefonisch
von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
und Freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ansprechpartnerin Ihre Akte nicht kennen kann und in der Regel auch keine Auskunft über Posteingänge und Postausgänge gibt. Ihr Anliegen wird aber protokolliert. Bitte geben Sie Ihre Anliegen, Ihre Fragen oder Informationen langsam, deutlich und möglichst konkret an, damit diese richtig notiert werden können.
Es ist auch erforderlich, dass Sie Ihre Rufnummer unter der Sie einen Rückruf erwarten und ggf. die Zeitfenster, innerhalb derer Sie unter dieser Nummer erreichbar sind, genau zu benennen.
Bei der einfacher Informationsweitergabe zur Beantwortung Ihrer Frage, wird Ihnen die erbetene Information von einem Mitarbeiter der Kanzlei übermittelt. Sind rechtliche Fragen zu klären oder das weitere Vorgehen zu besprechen oder ein Gerichtstermin vorzubereiten, werden Sie selbstverständlich von dem sachbearbeitenden Anwalt zurückgerufen werden.
Mit unseren Mitarbeiterinnen können Sie in besonderen Ausnahmefällen auch
Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten vereinbaren.
Beratungs- und Besprechungstermine können nur nach telefonischer Voranfrage vergeben und wahrgenommen werden.
Sollten Sie einen Terminwunsch per Mail übersenden, sollte es sich nicht um eine eilige Angelegenheit handeln, da die Termine im Sekretariat erst abgeglichen werden müssen und Ihnen ggf. ein abweichender Termin vorgeschlagen werden muss. Wir werden uns aber Montags bis Freitags innerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzten.
Weitere Informationen finden Sie hier.