Kanzlei Dr. Miecke

Hannover - Laatzen/Rethen - Hameln


Dr. Miecke - Gründungsfoto
Dr. Miecke - Gründungsfoto

Rechtsanwältin

Dr. Susanne Miecke

 

  • Dipl. Verwaltungswirtin (FH)
  • Rechtsanwältin
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Erbrecht
  • Erfolgreiche Teilnahme an weiteren Fachanwaltskursen:

                                 - Handels- und Gesellschaftsrecht

                                 - Medizinrecht

   - Baurecht

                                

                        

 

 

war seit 1987 im öffentlichen Dienst bei der Stadt Hannover. Sie war dort 
u. a. im Oststadtkrankenhaus, im Bauplanungsamt und im Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften eingesetzt.

 

Die Begeisterung für das Baurecht war ursprünglich die Motivation für das rechtswissenschaftliche Studium gewesen. Im Baurecht sind häufig sowohl privarrechtliche als auch öffentlichrechtliche Aspekte zu beachten. Deswegen ist es auch besonders schade, dass der "Fachanwalt für Baurecht" irgendwann in die Liste der möglichen Fachanwaltschaften aufgenommen wurde, sich aber lediglich auf das private Baurecht bezieht.

 

Im Studium wählte sie sich als Wahlfach das Europäische Recht und in der Prüfung das Kommunalrecht als Teil des öffentlichen Rechts.

 

Im Referendariat war Arbeitsrecht ihr Wahlfach.

 

Am 01.09.1999 gründete sie ihre Kanzlei. Ihre Interessen und Fähigkeiten stachen bereits in der Ausbildung als auch im Studium in einzelnen Bereichen des öffentlichen und in einzelnen Bereichen des Zivilrechts besonders hervor. Besonders gute Leistungen zeigte sie im öffentlichen Baurecht, Schadensersatzrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Arbeitsrecht. Sie gründete daher ihre Kanzlei mit Schwerpunkten, die neben zivilrechtlichen auch öffentlich-rechtliche Aspekte haben können.

 

Seit 2002 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht. Seit 2004 ist Rechtsanwältin Miecke postulationsfähig bei allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten in Deutschland.

 

2005 hat Rechtsanwältin Miecke ihre Promotionsarbeit abgeschlossen und nach Endformatierungsarbeiten 2006 abgegeben. Die Korrektur verzögerte sich durch die altersbedingte Emeritierung von Prof. Faber. 2007 erfolgte die Disputation. Ende 2007 erfolgte die Veröffentlichung des Werks. Im Herbst 2007 fand die Doktorandenfeier statt. Seit dem darf Rechtsanwältin Miecke ihren Doktortitel tragen.

 

2007 hat Rechtsanwältin Dr. Miecke handels- und gesellschaftsrechtliche Mandate einer Kollegin weitergeführt und zur Vorbereitung darauf zuvor den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich besucht.

 

Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke hatte 2008 die Seminarleitung im Fachanwaltskurs für Medizinrecht. Das Zusammenspiel öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Aspekte ist dem Zusammenspiel beider Bereiche im Baurecht vergleichbar und macht diesen Rechtsbereich besonders spannend.

 

Seit 2012 darf sie die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Erbrecht" führen.

 



 

 

Weitere Informationen

 

zum Arbeitsrecht finden Sie hier.

 

zum Fanilienrecht finden SIe hier.

 

zum Erbrecht finden SIe hier.