Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören alle verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie örtlich geltende kommunale Rechtssätze die das Wirtschaftsleben betreffen.
Sie dienen staatlichen Behörden zur Einwirkung auf die Wirtschaft und berechtigen, verpflichten oder geben den Behörden Kompetenzen zur Einwirkung und Überwachung, um die Wirtschaft zu
organisieren.
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