Unsere Kanzlei vertritt Sie in bestimmten Bereichen des Wirtschaftsrechts, beispielsweise zur Geltendmachung handels-, gesellschafts- oder wettbewerbsrechtlicher Schadenersatzansprüche, im einstweiligen Rechtsschutz insb. bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen und im Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Zum Wirtschaftsrecht gehört u.a. das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Aber auch das Aktienrecht ist ein sehr interessanter Bereich des Wirtschaftsrechts. Besondere Freude haben wir an Mandaten mit schadensersatzrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Konstellationen. Gerne gestalten wir Ihre Verträge, sind Ihnen bei der Vertragsauslegung behilflich oder machen Ihre vertraglichen Ansprüche geltend. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Diese Tätigkeiten fallen in den Bereich des Vertragsrechts.
Im Wirtschaftsrecht ist das Forderungsmanagement ebenfalls von besonderer Bedeutung, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern.
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