Verwaltungsrecht
Zum Verwaltungsrecht gehören die verschiedensten Rechtsbereiche, deren wesentliche Verfahrensvorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Verwaltungsgerichtsorsdnung geregelt sind. Dort sind alle wesentlichen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, Ansprüche und Abwehrmöglichkeiten gegen staatliches Handeln geregelt.
Zu den verwaltungsrechtlichen Rechtsbereichen gehören
Weitere Informationen finden Sie hier.