Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Rechtsanwältin Dr. Miecke ist seit 1999 Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört das Wettbewerbsrecht und das neben dem Wettbewerbsrecht elementare Recht des Einstweiligen Rechtsschutzes. Mit dem Einstweiligen Rechtsschutz können Sie Ihre Rechte in einem Eilverfahren sichern. Die Verfahren dieses Rechtsbereichs finden vor den Kammern für Handelssachen bei den zuständigen Landgerichten statt. In diesem Bereich spielen aber auch Marken- und Patentrechte sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster eine wichtige Rolle. Diese Rechte fallen unter den Rechtsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente.
Gerade auch auf europäischer Ebene wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Vorstöße zur Erweiterung des Schutzes des geistigen Eigentums unternommen. In diesem Jahr tritt das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums auf der Grundlage einer europäischen Richtlinie in Kraft. Es handelt sich um die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004.
Am 13.5.2008 fand eine Konferenz auf höchster Ebene über die Nachahmungen und Produktpiraterie in Brüssel statt.
Seit 1975 gibt es auch ein Übereinkommen über das europäische Patent für den gemeinsamen Markt, welches aber bis heute nicht in Kraft gesetzt wurde.
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