Kanzlei Dr. Miecke

Hannover - Laatzen/Rethen - Hameln

 

Beratungshilfe nur mit Berechtigungsschein

Sie können für anwaltliche außergerichtliche Tätigkeiten Beratungshilfe bekommen, wenn Sie einen Berechtigungsschein der Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts bei uns vorlegen. Diesen bekommen Sie dort in der Zeit von 9 bis 12 Uhr wenn Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.

 

Prozesskostenhilfe nur bei Erfolgsaussrichten

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgt in der Regel nur bei hinreichenden Erfolgsaussrichten. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Prozesskosten des Gegners tragen. unsere Gebühren entstehen mit der Beantragung von Prozesskostenhilfe und sind bei Ablehnung des Antrags von Ihnen selbst zu zahlen.

 

Verfahrenskostenhilfe bei Familiensachen

Im Familienrecht heißt die staatliche hilfe zur finanzierung von Prozessen Verfahrenskostenhilfe.

Weitere Informationen finden Sie hier.