Sie können uns ein gerichtliches oder außergerichtliches Mandat erteilen, in dem Sie uns die nachfolgenden Vollmachten für den jeweiligen Bereich ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.
Hinweise:
1. Die Abrechnung eines zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Mandats erfolgt nach § 2 Abs. 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf der Grundlage des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV).
2. Jede Partei trägt im Arbeitsrecht ihre außergerichtlichen Kosten und die gerichtlichen Kosten erster Instanz gem. § 12a ArbGG selbst.
Zur Erteilung eines außergerichtlichen Auftrags senden Sie uns die
unterschrieben im Original zurück. In dringenden Fällen können Sie diese vorab mailen oder faxen.
Beachten Sie bitte, dass wir nur dann für Sie tätig werden können, wenn uns Ihre Daten und die Daten des Gegners vollständig vorliegen.
Zur Datenerfassung wählen Sie bitte aus der Liste unserer Aufnahmebögen den Bogen für das betroffene Rechtsgebiet aus und senden Sie uns diesen zusammen mit der Vollmacht unterschrieben im Original zurück
Formularservice:
Bei uns erhalten Sie weitere Links zum kostenlosen Download von Formularen:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Für die Beantragung von Beratungshilfe wenden Sie sich bitte vor Ihrem Termin bei uns an die Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Sie benötigen dafür
sämtlich Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Erteilung eines Mandats
Wenn Sie von uns beraten werden wollen oder uns ein Mandat übertragen wollen, können Sie unter
0511 / 87 644 97 für Hannover
05102 / 91 31 31 für Laatzen/Rethen
oder 05151 / 82 24 88 für Hameln
einen Termin vereinbaren. Sie können uns aber auch über diese Kontaktformular mandatieren!
Weitere Informationen finden Sie hier.