Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln

 Seniorenrecht


Endlich hat der Deutsche Anwaltverein erkannt, dass es zahlreiche juristische Problemlagen gibt, bei denen es nicht ausreicht, einseitige Kenntnisse nur eines Rechtsgebietes zu haben.

 

Gerade ältere Menschen haben in der Vergangenheit immer wieder  festgestellt, dass es im Alter vielfältige juristische Herausforderungen zu meistern gilt. Sei es, dass Arbeitnehmer über 50 häufig vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausgegliedert werden sollen und sich sozialrechtliche Fragen anschließen.

 

Unter Seniorenrecht versteht man also die  aus den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht speziell auf ältere Menschen bezogenen Teile dieser Rechtsgebiete.

 

Für die Berechnung des Elternunterhalts, also des Unterhalts, den Kindern Ihren Eltern zu zahlen haben, sind Kenntnisse im Familienrecht ebenso notwendig wie im Sozialrecht.

 

Berührungspunkte zwischen Medizin- und Erbrecht bestehen beisielsweise wenn es um die Inhalte von Patientenverfügungen geht.

 

Aber auch erbrechtliche Fragen werden mit zunehmendem Alter wichtiger. Dazu gehören auch für Fragen der Unternehmensnachfolge Kenntnisse auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, so dass dieses neue Rechtsgebiet  den Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei perfekt abbildet.

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