Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein kleiner Teil des umfassenden Verwaltungsrechts. Die Masse verwaltungsrechtlicher Rechtsvorschriften stellt den größten Bereich dar. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, Verordnungen und Satzungen, soweit ihm die Gesetzgebungskompetenz hierfür nach den §§ 70 ff Grundgesetz zusteht.
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