2020

Mit dem Autoführerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren - allerdings nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung, für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.


Verkehrsrecht

 

 

Zum Verkehrsrecht gehören die Bereiche der Schadensregulierung einschließlich des allgemeinen Schadenersatz- und Schmerzensgeldrechts sowie das Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht.

 

 

Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die Teilbereiche Fahrerlaubnisrecht sowie Zulassungsrecht, Verkehrszivilrecht, welches insbesondere die Haftung bei Verkehrsunfällen sowie Rechtsfragen zu Kauf- und Reparaturverträgen über Fahrzeuge regelt, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

 

Als kompetenter Ansprechpartner beraten wir Sie unter anderem gerne über Ihre Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide oder Führerscheinentzug, prüfen Ihre Ansprüche aus Verträgen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen sowie Ihre Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls.

Beispielsweise steht Ihnen auch als Alleinstehender bei verletzungsbedingtem Ausfall Ihrer Arbeitsleistung im Haushalt ein Haushaltsführungsschaden zu.

 

Interessante Rechtsprechung gibt es aktuell auch hinsichtlich des Führerscheins im Ausland. Wir informieren Sie über das Wohnsitzerfordernis und die Ausnahmen hierzu.

 

Schnell kann man sich z.B. durch aggressive Überholmanöver oder gerade bewusster Verhinderung des Überholens auch mal einem Strafverfahren gegenüber sehen. Wir begleiten und beraten Sie in Ihrem Prozess als Anwalt Ihres Vertrauens.

 

 

Natürlich können Sie sich auch in sämtlichen übrigen Bereichen des Verkehrsrechts vertrauensvoll an uns wenden. Wir besprechen die vorzunehmenden Schritte mit Ihnen und veranlassen gerne alles weitere für Sie.

 

Für die Beauftragung mit der Schadenregulierung bei einem Verkehrsunfall klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.