Die häufigste Konstellation für Schadenersatz im Medizinrecht sind ärztliche Diagnose- und Behandlungsfehler, die im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses geltend gemacht werden. Die
Wiedergutmachung kann nur durch die Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier.