Schadenersatz im Baurecht
Im Baurecht gibt es Schadenersatz nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts. Insbesondere für Schäden an anderen Gewerken, Verletzung baurechtlicher Vorschriften und wegen
Baumängeln haften Bauunternehmen und Architekten. Je nach Schaden haften diese getrennt oder als Gesamtschuldner.
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