Schadenersatz im Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber können Sie immer dann Schadenersatz gegenüber Ihrem Arbeitnehmer geltend machen, wenn dieser vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Aber auch grob fahrlässige Schädigungen sind
zumindest teilweise vom Arbeitnehmer zu erstatten.
Derartige Positionen können bei einer nachfolgenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem bestehenden Anspruch auf Abfindung verrechnet werden.
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