Vielfalt hält lebendig und ist doch aufwendig. Es gibt weit mehr als 150 Rechtsgebiete und zurzeit 6276 Bundesgesetze und Verordnungen. Daneben gibt es noch zahlreiche Landesgesetze und landesrechtliche sowie kommunale Verordnungen und Satzungen. Dazu kommen aus dem europäischen und internationalen Recht zahlreiche Verträge und Abkommen sowie unmittelbar geltende EU-Verordnungen. Bis zur Umsetzung gelten u. U. auch EU-Richtlinien unmittelbar. Hinzukommen Verwaltungsvorschriften des Bundes, des Landes und jeder einzelnen Behörde. Aus dieser großen Auswahl hat sich unsere Kanzlei im Wesentlichen auf zwei Bereiche spezialisiert:
1. gesetzliche Geldansprüche wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche oder Abfindungen
3. vertragliche Geldansprüche, insb. Karenzentschädigung
Beide Bereiche gehören auch zu dem großen Oberbegriff des Vertragsrechts, der sowohl das Arbeitsrecht, das private Baurecht, einen Teil des Erbrechts, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie einen Teil des Medizinrechts erfasst.
In diesen Rechtsgebieten gibt es auch vertragliche und gesetzliche Haftungsansprüche, die nach den allgemeinen vertraglichen Haftungsgrundsätzen zu beurteilen sind. Vertraglicher und deliktischer Schadenersatz haben gewisse Parallelen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
Deliktische Ansprüche sind sowohl im Arbeitsrecht als auch im Medizin- und Verkehrsrecht relevant.
Zum Recht der Geldansprüche gehören insbesondere neben vertraglichen Ansprüchen erb- und familienrechtliche Geldansprüche, die neben haftungsrechtlichen Ansprüchen stehen können.
Diese Rechtsgebiete haben daher viele Gemeinsamkeiten und die maßgeblichen materiell-rechtlichen Regelungen finden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dies gilt für einen Teil des Arbeitsrechts, für das Familien- und Erbrecht, einen Teil des Verkehrsrechts und im Bereich des Medizinrechts für das Arzthaftungsrecht.
Dr. Miecke nimmt jährlich mehr als 60 Stunden an Fortbildungsveranstaltungen - überwiegend mit Fachanwaltsniveau - teil, um sich über die neusten Entwicklungen in den Schwerpunktbereichen der Kanzlei auf dem Laufenden zu halten.
Die Kanzlei wurde von Rechtsanwältin Susanne Miecke 1999 gegründet. Zunächst war nur eine Mitarbeiterin in der Kanzlei tätig. Die Kanzleigründung erfolgte mit den Schwerpunkten:
Arbeitsrecht, Baurecht einschließlich des öffentlichen Baurechts, Erbrecht, Schadenersatzrecht u. a. im Verkehrsrecht, aber auch im Bereich der Arzthaftung und zwei Unterbereichen des Sozialrechts.
In dem weiten Bereich des Sozialrechts war die Kanzlei ausschließlich im Bereich des Renten- und des Krankenversicherungsrechts tätig. Dieser letzte Rechtsbereich gehört zu dem neu entstandenen Bereich des Medizinrechts.
Mit großer Begeisterung widmete sich Rechtsanwältin Dr. Miecke dem Arbeitsrecht und dem Personalmanagement. Durch ihr Engagement hatte sie in kurzer Zeit die notwendige Anzahl von Mandaten bearbeitet, um die Übertragung der Fachanwaltsbezeichnung beantragen zu können.
Seit 2002 darf Rechtsanwältin Dr. Miecke die Bezeichnung " Fachanwältin für Arbeitsrecht" und seit 2003 die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" führen. Seit 2004 ist Rechtsanwältin Miecke postulationsfähig bei allen Oberlandesgerichten.
Innerhalb des Verkehrsrechts hatte sich Rechtsanwältin Miecke auf die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche spezialisiert, während sich Rechtsanwältin Zimmermann ab 2005 mit dem Verkehrsstrafrecht beschäftigt hat.
Wegen des in Art. 2 Abs. 1 EGHGB niedergelegten Grundsatzes Handelsrecht bricht Erbrecht, hat Rechtsanwältin Dr. Miecke 2007 den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich teilgenommen.
2008 hat sie den Fachanwaltskurs für Medizinrecht besucht. Das besondere Interesse im Medizinrecht gilt dem Vertragsarztrecht, dem ärztlichen Berufsrecht und dem Arzthaftungsrecht.
Das neue Kanzleikonzept baut auf dem Vieraugenprinzip auf. Die Kanzlei beschäftigt nur angestellte Rechtsanwälte, die Rechtsanwältin Dr. Miecke lediglich unterstützen. Zur Gewährleistung einer besseren Vertretung bei Urlaub, Fortbildung oder Krankheit, lässt sich Rechtsanwältin Dr. Miecke über jeden Fall informieren. Die Art der Bearbeitung und die Vorgehensweise werden gemeinsam abgestimmt.
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