Arztstrafrecht
Ein Arzt macht sich bei jedem ärztlichen Heileingriff strafbar. Nur durch die Einwilligung des Patienten ist dieser Eingriff gerechtfertigt. Dies setzt aber voraus, dass die Einwilligung nach
einer sachgerechten und vollständigen Aufklärung gegeben wird.
Ein besonderer Schwerpunkt des Arztstrafrechts ist der Bereich des Abrechnungsbetruges, der Untreue, der Bestechlichkeit
und Vorteilsnahme.
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