Das Arztrecht beschäftigt sich mit den
Rechten der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten:
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Wirtschaftlichkeitsprüfung, Richtgrößenprüfung, (Arzneimittel-) Regress, Plausibilitätsprüfung
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Zulassungsrecht, ärztliche Ermächtigung
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Vertragsgestaltung und Auseinandersetzung ärztlicher Kooperationen einschließlich MVZ
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Niederlassung und Praxisabgabe
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Disziplinarrecht und Zulassungsentziehung
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Berufsrecht und Approbationsrecht
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Prüfarztverträge, GCP-Fragestellungen, Begleitung von Audits
- Arbeitsrecht für Kliniken und Leitende Ärzte/ Chefarztrecht
- Krankenhausrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht
- Apothekenrecht/ Pharmarecht
- Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht
- Arzthaftungsrecht
- Strafverteidigung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Unfallversicherungs- und Krankenversicherung
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