Medizinrecht
Zum Medizinrecht gehört u. a. der Bereich des Arzthaftungsrechts, Vertragsarzt- bzw. des Kassenarztrechts. Wir kümmern uns darüber hinaus auch um das Arzneimittel- und Apothekenrecht.
Das Medizinrecht ist eine Kombination aus Vertragsrecht und Schadenersatzrecht mit verwaltungsrechtlichen Komponenten. Dieses Rechtsgebiet findet seine Anspruchsgrundlagen nicht selten in den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Medizinrecht bezieht sich aber nicht nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sondern insbesondere auch auf das ärztliche Berufsrecht und das Verhältnis der Ärzte zur kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen.
Wie das Arbeitsrecht hat das Medizinrecht auch eine sozialrechtliche Komponente.
Seit 1999 beschäftigt sich Rechtsanwältin Dr. Miecke mit dem Arzthaftungsrecht. Die anderen Komponenten des Medizinrechts gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies gilt nicht zuletzt, da durch die verschiedenen Stufen der Gesundheitsreform eine Budgetierung eingetreten ist, durch welche die Ärzte leicht Gefahr laufen, horrende Erstattungen leisten zu müssen. Insbesondere das Arzneimittelrecht ist in den letzten Jahren immer mehr in die Diskussion gekommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Medikamente durch die hohen Forschungskosten zu wahren Luxusgütern geworden sind.
Im Medizinrecht geht es aber nicht zuletzt auch um Wettbewerbsrecht, da die Ärzte einem weitgehenden Wettbewerbsverbot unterliegen.
Vertragsrechtliche Komponenten spielen aber nicht nur im Verhältnis zwischen Arzt und Patient eine Rolle, sondern auch ein Recht der Praxisübertragung und beim Praxiskauf. Allerdings kommt in zulassungsbeschränkten Bereichen hinzu, dass der interessierte Arzt die verwaltungsrechtliche Zulassung erhält.
Das Medizinrecht ist daher ein Bereich, in dem die Grundlagen vieler verschiedener Rechtsgebiete angesprochen werden. Zu diesen Grundlagen gehören neben dem Vertragsrecht insbesondere das Schadensersatzrecht, welches mit seinen Anspruchsnormen ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Es handelt sich um eine Anspruchsgrundlage, die unter anderem auch im Verkehrsrecht herangezogen werden muss.
Rechnen Ärzte bewusst falsch ab, so liegt darin eine Straftat. Zur Verteidigung in derartigen Angelegenheiten wenden Sie sich an Rechtsanwältin Hinz.
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