Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln


 

Gesellschaftsrecht

 

 

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Gesellschaft im weiteren Sinn ist jede privatrechtliche Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, die durch Rechtsgeschäfte begründet wurde.

Hierunter fällt eine Skatrunde mit gemeinsamer Kasse als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) genauso wie ein weltumspannender Konzern in Form einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.

 

 

Das Gesellschaftsrecht behandelt Fragen hinsichtlich des Entstehens und Auflösens einer Gesellschaft, die Beziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis) sowie die Haftung und Vertretung gegenüber Dritten (Außenverhältnis).

 

 

Dabei besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Gesellschaftsform, die im Hinblick auf den verfolgten Zweck zu wählen ist. Auch steuerliche Aspekte sind hier zu berücksichtigen. Welche Einlagen zur Erreichung der Stammeinlage sind vom wem zu leisten? Regelungen hierzu sowie hinsichtlich des Austritts eines Gesellschafters und ggfls. Nachfolgeregelungen sind im Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Ebenso muss die Geschäftsführung geregelt sein.

 

 

Gerne entwerfen wir für Sie einen Gesellschaftsvertrag, prüfen die Auswirkungen von Handlungen eines Gesellschafters Ihnen gegenüber, legen bei Bedarf bestehende vertragliche Regelungen für Sie aus oder begleiten Sie als Rechtsbeistand Ihres Vertrauens zu Gesellschafterversammlungen.

 

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