Bauvertragsrecht
Im Bauvertragsrecht geht es um die für das Bauvorhaben wesentlichen Vereinbarungen zwischen Bauherrn, Architekt und Bauunternehmen. Diese müssen aufeinander abgestimmt sein, so dass es ratsam
ist, rechtzeitig vor Vetragsschluss einen Anwalt einzubeziehen.
Bauzeitverzögerungen und ihre finanziellen Folgen sind nur auszugleichen, wenn der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt im Vertrag richtig vereinbart worden ist.
Schadenersatzansprüche gibt es im Bauvertragsrecht bei Mängeln des Bauwerks, die vom Architekten oder vom Bauunternehmen zu vertreten sind.
Fachanwältin Dr. Miecke hat sich seit 1991 intensiv mit den verschiedensten Gewerken und Baumängeln beschäftigt und hat insoweit insbesondere zahlreiche praktische Erfahrungen gesammelt.
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