Baurecht
Das Baurecht ist eines der interessantesten Rechtsgebiete. Der Bürger hat im Wesentlichen nur Berührungen zum Bauordnungsrecht, wenn er Baumaßnahmen durchgeführt hat oder durchführen will. War die durchgeführte Baumaßnahme nicht genehmigungsfrei, kann es bei dem Versuch ohne Baugenehmigung zu bauen zu Schwierigkeiten kommen. Lassen Sie sich daher lieber vorher beraten, ob die von Ihnen geplante Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist. Sonst kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet werden.
Im Rahmen der Prüfung einer von Ihnen beantragten Baugenehmigung prüft das zuständige Bauamt, ob das von Ihnen geplante Vorhaben nach dem Bauplanungsrecht genehmigungsfähig ist. Ist dies der Fall, prüft die Behörde, ob das Vorhaben auch nach dem Bauordnungsrecht genehmigungsfähig ist.
Bei größeren Bauvorhaben werden sog. Planfeststellungsverfahren durchgeführt etwa bei dem Bau von Bahntrassen. Zahlreiche Belange des Umweltschutzes müssen bei solchen Großvorhaben beachtet werden. Wenn im Rahmen dieses Verfahrens die Belange anderer Beteiligter und insbesondere die Belange des Umweltschutzes nicht ausreichend beachtet werden, kann die Beachtung auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.
Solche Bauvorhaben haben wie auch die kleinen Baumaßnahmen immer auch eine zivilrechtliche Komponente. Vor der Planung werden Verträge u. a. mit dem Architekt und mindestens einem Bauunternehmen geschlossen. Die Verträge müssen zu dem Bauprojekt passen. Ist dies nicht der Fall, kommt es meist zu großen finanziellen Schäden, die nicht selten dazu führen, dass das Projekt nicht fertiggestellt werden kann und als Bauruine über Jahrzehnte ein Ärgernis in der Bevölkerung darstellt. Das zurzeit wohl prominenteste Beispiel für eine schlechte Koordination zwischen Vertragsgestaltung und Bauprojekt ist wohl die Elbphilharmonie. Die Kollegin einer großen renommierten Kanzlei hat für ihre innovative Vertragsgestaltung zwar sogar einen Preis erhalten, der Vertrag war aber in keiner Weise auf die architektonischen Planungen abgestimmt, obwohl die Pläne des Architekten sogar als Anlagen beigefügt worden waren. Derartiges ist in großen Kanzleien kein Einzelfall.
Fazit: Die Beauftragung großer renommierter Kanzleien ist oft mit großen Problemen verbunden.
Wann sollten Sie zum Anwalt gehen?
Haben Sie schon einmal gebaut? War die Bauausführung perfekt und angelfrei? Dann haben Sie viel Glück gehabt. Dies ist nämlich ausgesprochen selten.
Den schlimmsten baurechtlichen Zustand in meiner Zeit als Anwältin erlebte ich vor einigen Jahren. Das Haus war falsch eingemessen, so dass noch Grundstücksflächen der Nachbarn an zwei Fronten
dazu gekauft werden mussten. Die Treppe hatte unterschiedliche Auftrittsflächen und unterschiedliche Stufenhöhen, so dass sie nicht gefahrlos begehbar war. Außerdem war die Dachisolierung
mangelhaft. Im Rahmen des Bauprozesses stellte sich sogar heraus, dass der Ingenieur, der das bauordnungsrechtliche Anzeigeverfahren durchgeführt hatte, das Siegel gefälscht hatte und sich die
großflächig angelegte Terrasse immer weiter absenkte.
In solchen Fällen kommen Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht zu Ihrem Recht.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung
in Auftrag gibt (Bauherr), und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen
dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine
Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt
bei der Abnahme eines Bauwerks auf.
Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung
abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht sie ihren
Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und
etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung.
Welche Ansprüche gibt es im Baurecht?
Nachbesserung
Schadenersatz bspw. bei Baumängeln oder bei Bauzeitverzögerung
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
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