Fachanwaltsgebiete


Die Anwälte der Kanzlei haben sich auf einzelne zivilrechtliche Bereiche spezialisiert. Insbesondere kümmern sie sich um praktische Lösungen elementarer Anliegen, Interessen und Ansprüche der Rechtssuchenden. Dieser Bereich stellt einen kleinen Teil des Rechtsspektrums dar.


In 20 verschiedenen Rechtsbereichen gibt es die Möglichkeit eine Fachanwaltsbezeichnung zu erwerben:

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • gewerblichen Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Insolvenzrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • und Verwaltungsrecht.


Fachanwälte sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Sie publizieren jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich und/ oder nehmen mindestens 10 Stunden jährlich an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teil.

 

In Fachanwaltskursen werden die allgemeinen Kenntnisse in einem Rechtsgebiet in 120 Stunden auf hohem Niveau vertieft. Nur wer zusätzlich die erforderliche Anzahl praktischer Fälle innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachweisen kann, kann einen Antrag auf die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer stellen. Ein Anwalt darf nach der Fachanwaltsordnung bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen.

 

Fachanwälte für Familienrecht sind überdurchschnittlich qualifiziert im Scheidungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht sowie im Recht der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Er ist damit vertraut und behandelt Fragen zu Ehevertrag, Ehescheidung, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft und Adoption. Dazu gehören auch außerordentliche Kenntnisse auf dem Gebiet internationales Privatrecht im Familienrecht sowie in Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen u. a. über besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht. Dazu gehören u. a. Rechtsfragen zum Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis insbesondere zum Arbeitsvertrag, Berufsausbildungsvertrag sowie zu Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsschutz. Auch die Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung und der Schutz besonderer Personengruppen wie der Schutz insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Betriebsratsmitgliedern sowie Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und Sozialversicherungsrechts.


Aus dem Kollektivarbeitsrecht zählen zum Fachgebiet Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht, Personalrecht und Betriebsverfassungsrecht sowie Grundzüge im Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrecht.

 

Auf dem Gebiet des Erbrechts verfügen Fachanwälte für Erbrecht über überdurchschnittliche Kenntnisse im Erbrecht, dessen Bezügen zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Sozialrecht, darüber hinaus im Bereich internationales Privatrecht im Erbrecht. Fachanwälte für Erbrecht haben Spezialkenntnisse u. a. im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, der Erbvertragsgestaltung, der Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung sowie der Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft. Besonders bedeutsam sind ihre Kenntnisse über die Zusammenhänge und Verzahnungen des Erbrechts mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Familienrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht.

 

Zudem kennen sie sich hinsichtlich des Verhältnisses von Erb- und Steuerrecht und den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung aus.