Wenn Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchen, warum beauftragen Sie dann nicht eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Laatzen?
Frau Dr. Miecke hat sich auf die für die Mandanten existentiellen Rechtsbereiche spezialisiert, um umfassend helfen zu können. Sie können ihre Fähigkeiten als Fachanwältin für Erbrecht und als
Fachanwältin für Familienrecht daher in Anspruch nehmen, wenn Ihr Leben nach einer arbeitsrechtlichen Kündigung zusammenzubrechen droht.
Hier finden Sie Informationen über meine Kollegen.
Ob Hannover, Laatzen oder Hameln - Probleme mit Ihrem Chef, anderen Kollegen oder der Arbeit sind lösbar!
Fragen Sie Frau Dr. Miecke bei Abmahnungen, einer Kündigung oder einer Änderungskündigung unmittelbar nach Erhalt der Schreiben! Dann haben Sie nach einer Kündigung eine Chance auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes!
Natürlich sind auch Lohnrückstände und Ihr Anspruch auf Urlaub und andere Ihnen vorenthaltene Lohnbestandteile wie Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge oder sonstige Zuschläge Tantieme und Provisionen einklagbar. Bei einem Wettbewerbsverbot haben Sie Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung!
Wurden Umstrukturierungen im Unternehmen vorgenommen, berät Frau Dr. Miecke über die rechtlichen Möglichkeiten des damit verbundenen Betriebsübergangs.
Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifverträgen, haben Sie Anspruch gegenüber dem Betriebsrat diesen zu erhalten. Bringen Sie diesen bitte zur Beratung mit.
Um prüfen zu können, ob Ausschlussfristen greifen, bringen Sie bitte auch Ihre Arbeitsverträge und etwaige Nachträge und Betriebsvereinbarungen mit!
Dann können Ihre Ansprüche durchgesetzt werden!
Wollen Sie sich informieren, ob die Regelung einer dem Tarifvertrag widersprechenden Betriebsvereinbarung gilt?
Wird vom Arbeitgeber der Abschluss eines notwendigen Interessenausgleichs oder Sozialplans verweigert?
Sie sind Geschäftsführer oder leitender Angestellter und sollen von Ihren Aufgaben entbunden werden? Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
Wurde Ihr Arbeitsvertrag mehrfach befristet ohne dass es dafür ausreichende Gründe gab?
Verweigert Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis oder sind Sie mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht zufrieden?
Sind Sie Arbeitgeber und wollen Hilfe bei Vertragsgestaltungen oder Rat zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen?
In Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, ob die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall zum gewünschten Ergebnis führt. Möglicherweise sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie ein Testament ggf. zusammen mit ihrem Ehegatten errichtenden wollen. Gern berate ich Sie bei der Testaments Gestaltung. In Ihrem handschriftlichen Testament können Sie Auflagen und Vermächtnisse ebenso anordnen wie eine Testamentsvollstreckung. Sie können eine Pflichtteilsentziehung anordnen, wenn dafür hinreichende Gründe vorliegen. Sie können Vorempfänge, also dasjenige, was Ihre Erben schon zu Lebzeiten von Ihnen erhalten haben, auflisten. Pflegeleistungen können im Testament dokumentiert werden. Sie können sich in diesem Zusammenhang über den Kreis der Pflichtteilsberechtigten informieren und ggf. eine Pflichtteilsstrafklausel in Ihr Testament aufnehmen. Diese ist nur dann sinnvoll, wenn es zwei Erbfälle, wie beispielsweise beim sog. Berliner Testament, dem Ehegattentestament, gibt.
Vielleicht haben Sie sich als Erbe oder Enterbter aber auch schon einmal gefragt, ob ein bestimmtes Testament wirksam ist. Gern berate ich Sie über die Möglichkeit der Anfechtung des Testaments, wenn Sie der Meinung sind, dass das Testament nicht vom Erblasser stammt oder es sich zumindest nicht um seine Unterschrift handelt. Möglicherweise war der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments auch nicht mehr testierfähig.
Wenn Sie Erbe geworden seien, können Sie sich von mir Bei der Erbauseinandersetzung vertreten lassen, um unter Berücksichtigung etwaiger lebzeitiger Schenkungen den Anteil jedes Miterben zu berechnen.
Sind Sie enterbt worden und wollen Pflichtteilsansprüche er gegen die Erben geltend machen oder Ihren Anteil an den Schenkungen einfordern, die der Erblasser zu Lebzeiten anderen Personen gemacht hat. Gern berechne ich für Sie auch diese Pflichtteilsergänzungsansprüche und fordere diese für Sie ein.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Wollen Sie sich trennen oder hat sich ihr Ehepartner getrennt? Dann sind zahlreiche Dinge zu regeln. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einig sind, dass es eine einvernehmliche Scheidung geben soll, sollte der Hausrat geteilt werden.
Sie sollten sich einigen, wer in der Ehewohnung bleibt und ob diese ggf. gekündigt werden soll. Steht die Ehewohnung in Ihrem ggf. gemeinschaftlichen Eigentum, muss geklärt werden, ob einer der Ehegatten den Miteigentumsanteil am Haus oder der Wohnung vom anderen erwirbt, zu welchem Preis dies erfolgen soll.
Wurden Sie Opfer von häuslicher Gewalt, kann Ihnen die Ehewohnung auch im Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz zugewiesen werden.
Hat Ihr Ehepartner in der Ehe Vermögen angesammelt ,weil Sie ihm als Hausfrau den Rücken frei gehalten haben? dann können wir für Sie Prüfen, in welcher Höhe jeder von Ihnen einen Zugewinn in der Ehe erzielt hat und inwieweit dieser auszugleichen ist. Den Zugewinnausgleich können Sie innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung geltend machen.
Ansprüche auf den Ausgleich von Arbeitsleistungen sind selten genau zu berechnen. Sie können im Rahmen von Verhandlungen über die Regelungen der Scheidungsfolgen in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung zum Ausgleich gebracht werden.
Durch die Trennung entstehen in der Regel auch Ansprüche auf Unterhalt. Es gibt für den Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Für die Kinder muss derjenige Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht aufhalten Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Alter des Kindes. Streit gibt es dabei meist über die Frage, welche Abzugsposten berücksichtigt werden können. Meist geht es dann um private Zusatzversicherungen und Darlehn.
Zuweilen sind auch Fragen des Sorgerechts zu klären. Üblich ist heute allerdings das gemeinsame Sorgerecht. Gibt es im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts Streit über die Frage der Mitgliedschaft der Kinder in Vereinen oder zum Abschluss von Verträgen, die Sie für die Kinder abschließen wollen, so kann auch insoweit für den Einzelfall eine gerichtliche Klärung herbei geführt werden.
Vor Einreichung der Scheidung sollten alle Frage – am besten in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung – geklärt werden. Darin können Sie auch den Zeitpunkt des Endes der ehelichen Zugewinngemeinschaft festgelegt werden, auf dessen Grundlage etwaige Ansprüche auf Zugewinn ermittelt und ausgeglichen werden.
Kommen Sie in eines unserer Büros in Hannover, Laatzen oder Hameln! In meiner Eigenschaft als Fachanwältin für Familienrecht freue ich mich auf Ihr Mandat!
Hier können Sie uns ein Scheidungs-Mandat Online erteilen.
Die Kanzlei verfügt über mehrere Büros - eines in Hameln, eines in Hannover und zwei in Laatzen - und hat sich auf Online-Mandate spezialisiert. Wir bieten so gerade Mandanten, die viel unterwegs sind oder sich viel im Ausland aufhalten, aber in Deutschland Rechtsangelegenheiten zu regeln haben, eine optimale Lösung an. Sie sind so nicht mehr an Bürozeiten gebunden! Ihre Informationen erreichen uns wann immer Sie Zeit haben und werden von uns spätenstens am nächsten Bürotag bearbeitet.
Suchen Sie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Hannover? Brauchen Sie einen Anwalt im Familienrecht.
Für Online-Mandate können Sie unsere Aufnahmeportale jederzeit nutzen Dorthin gelangen Sie hier.
Hinweis:
Wenn Sie uns ein Mandat online übertragen wollen, benötigen wir in jedem Fall das Original der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht und ggf. das Original eines Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Senden Sie dies bitte an
Kanzlei Dr. Miecke & Koll.
Hildesheimer Str. 265 - 267
30519 Hannover
Anwaltliche Sofortberatung können Sie in der Regel in unserem Büro in
Laatzen/Rethen
Hildesheimer Str. 359
(neben der Grundschule/gegenüber der Sparkasse)
erhalten.
Sie suchen einen Anwalt, der sich regelmäßig fortbildet?
Als Fachanwältin muss ich mich auf den Gebieten Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht regelmäßig fortbilden und dies der Rechsanwaltskammer in Celle nachweisen.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke ist Inhaberin des Fortbildungszertifikat des DAV.
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