Vermieter verlieren ihre Häuser

 


In vielen Städten verlangen Mieter wegen steigender Mieten die Enteignung von großen Wohnungsgesellschaften. Doch wo ist dann die Grenze und wann erreicht es die privaten Hauseigentümer? Wie steht es mit dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Eigentums?

 

Private Vermieter leiden seit Jahren besonders darunter, dass ihre Renteneinnahmen trotz Rentenerhöhungen immer weiter abnehmen, weil sie mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Renten sind inzwischen teilweise zu versteuern. Rentner müssen von ihrer Rente auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

 

Hinzu kommen immer weiter steigende Gebühren und Entgelte für Abfallbeseitigung, Grundsteuer, Gas oder Öl, Frischwasser und Abwasser. Auch Gartenpflegekosten steigen angesichts steigender Stundenlöhne stetig. Inzwischen müssen Eigentümer für Gartenbauunternehmen einen Stundenlohn von 42 € pro Stunde zahlen.

 

Inzwischen bekommen die wenigsten Vermieter die in den Nebenkostenabrechnungen ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge tatsächlich wieder rein. Sie selbst können sich nicht weigern, die enstandenen Kosten und Gebühren zu zahlen und bleiben auf diesen Kosten sitzen; wenn sie versuchen die Kosten einzuklagen, müssen sie sich meiste auf Vergleiche einlassen, um nicht ganz zu verlieren und haben einen Teil der Prozesskosten zu tragen.

 

Dies ist der richterlichen Unabhängigkeit geschuldet. Erstinstanzliche Richter sind nicht an die Grundsätze des Bundesgerichtshofs gebunden. 

 

Während es sich große Wohnungsgesellschaften mit eigener Rechtsabteilung ihre Verfahren bis zum Bundesgerichtshof bringen können, gelingt es privaten Vermietern meist nicht, obwohl die Rechtsfragen meiste genauso grundsätzlich Bedeutung haben. Es sich jedoch viel weniger Mieteinheiten betroffen.

 

Gelingt es einzelnen Mietern um eine Nachzahlung herum zu kommen, verweigern letztlich alle die Nachzahlung und der private Vermieter kann dies letztlich nicht mehr kompensieren. Vermieter verlieren ihre Häuser. Sie müssen sie verkaufen oder in die nächste Generation übertragen. Doch auch die neue Vermietergeneration ist schon in die Jahre gekommen. Sie braucht aber Kraft, um die Ursachen zu beseitigen.

 

Die Kostensteigerungen sind zu stoppen. Der Mieterbund ist in seine Schranken zu weisen. Die Rechtsprechung 

muss von ihrer "Schweinehundtheorie" Abschied nehmen und nicht mehr einseitig für Mieter urteilen. Richter müssen besser ausgestattet werden, um sich auch den umfangreichen Verfahren, die Nebenkostenabrechnungen zum Gegensand haben, besser widmen zu können. Sie müssen sich genauer auch mit den Grundsätzen des Bundesgerichthofs beschäftigen und auf dieser Grundlage auch in den unteren Instanzen entscheiden. 

 

Richterliche Unabhängigkeit schütz vor Karriere. Wer keine großen Ambitionen hat, sollte weiterhin gegen die Grundsätze des Bundesgerichtshofs entscheiden. Die Grundsätze des Einwendungsausschlusses gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB  sollten angesichts der hohen Potentials an Mietstreitigkeiten Grundlage der Juristenausbildung werden und in der Praxis endlich angewandt werden.

 

 

Wenn private Vermieter weiterhin auf ihren Kosten sitzen, Kredite zur Deckung aufnehmen oder ihre Häuser sogar verkaufen müssen, dann werden die Mieten immer weiter steigen!