Unter Tagesschau.de wurde unter dem Titel "Soziale Vermieter werden bestraft" berichtet, dass bei der Übertragung von Mehrfamilienhäusern im privaten Besitz, zur Begleichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer häufig Darlehn aufgenommen werden müssen. Zur Finanzierung dieser Darlehn müssen die Eigentümer der nächsten Generation die Mieten erhöhen.
Dies ist für private Vermieter jedoch nicht das einzige Problem.
Die meisten Vermieter werden in einem Alter von mehr als 50 Jahren Eigentümer der Mietwohnungen. Wegen der immer älter werdenden Gesellschaft, wird sich das Erwerbsalter weiter erhöhen. Die Vermieter, die bereits in Rente sind oder kurz davor stehen, haben keinerlei Rücklagen, um die von den Mietern verursachten Betriebskosten zu begleichen.
Viele Selbständige haben in den vergangenen Jahrzehnten Mietobjekte als Altersvorsorge erworben. Sie müssen die Betriebskosten für Öl, Gas, Wasser, Grundsteuer, Abfallbeseitigung auslegen. All diese Kosten stiegen in den vergangenen Jahren erheblich an. Neue Abgaben wie Oberflächenentwässerung usw. kamen dazu.
Grundsätzlich ist dies kein Problem, weil die meisten dieser Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Doch dies ist ein Dilemma! Die Mieter können und wollen die Nachzahlungen nicht begleichen und wenden sich an den Mieterbund. Dieser weist rigoros sämtliche berechtigte Ansprüche der Vermieter zurück und versucht die Vermieter in die Verjährung zu treiben.
Viele Vermieter können es sich nicht leisten, gegen ihre Mieter wegen der Rückstände vorzugehen. Zum einen fehlt ihnen schon allein wegen ihres Alters die Kraft dazu. Zum anderen können sie sich das Prozessrisiko gar nicht leisten, weil die Rechtsprechung in den unteren Instanzen überwiegend mieterfreundlich entscheidet. Deswegen haben es Vermieter auch sehr schwer eine günstige Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Vielfach sind Mietstreitigkeiten auf Seiten der Vermieter nicht oder nur gegen einen hohen Aufpreis zu versichern. Dabei sind unabhängig von Streitpotential alle Wohnungen gleichermaßen zu versichern.
Die Verfasserin des Artikels vom 27.04.2019, Sandra Stalinski, führt als eine wesentliche Ursache die steigenden Bodenrichtwerte an. Hintergrund ist, dass das Finanzamt die Grundlage der zulässigen Abschreibungen ohne den Bodenwert bestimmt. Je höher der Bodenwert, desto niedriger der Wert der möglichen Abschreibungen.
Das Finanzamt hat daher ein großes Interesses an steigenden Bodenrichtwerten und steigenden Mieten. Nicht die Vermieter sind schuld, wenn die Mieten steigen, sondern die Praxis der Finanzverwaltung.