Zeithonorar/mit Vergütungsbestimmung: 50 € pro 10
Minuten an.
Falls keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, beträgt
die Höchstgebühr für Verbraucher nach § 34 Abs. 1 RVG 226,20 € für eine Erstberartung und 297,50 € ab zwei Beratungen. Eine schriftliche Zusammenfassung der Erstberatung fertigen wir für Sie nur
nach Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.