Familienrecht

 

 

Fachanwältin Dr. Susanne Miecke

  

Sie brauchten einen Fachanwalt für Familienrecht? 

 

 

Das Familienrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete, da hier nicht allein juristische Fragen zu klären sind, sondern tief greifende Veränderungen des privaten Lebens der Beteiligten erfolgt. Im Familienrecht wird der schlimmste Einschnitt in die Beistands- und Schutzgemeinschaft der Eheleute durch die Scheidung vollzogen. Spricht das Gericht eine Scheidung aus, so sind die Parteien nicht nur wirtschaftlich sondern auch mit all ihren persönlichen Beziehungen an einem Neubeginn. Während dieser Neubeginn für die eine oder andere Partei finanziell flankiert wird mit Unterhaltsleistungen bei Ehepartnern mit ausreichendem Einkommen ist es also eine faire Geste der Beendigung der intensiven und tiefen persönlichen Beziehungen. Im Familienrecht gibt es aber zahlreiche psychische Belastungen wenn es um die Frage des Umgangsrechts, des Sorgerechts und bei finanziell nicht so gut gestellten Partnern auch bereits im Bereich des Unterhaltsrechts geht?

 Im Familienrecht übernimmt die Rechtsanwältin die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt sie ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

 

Fachanwältin Dr. Miecke biete Ihnen ein Online-Portal für Ihre Scheidung an: 

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Familienrecht in Laatzen

Wer kümmert sich bei rechtlichen Problemen um die existentiellen rechtlichen Lösungen Ihrer Probleme in Laatzen, Hannover und Umgebung?

 

Fachanwältin Dr. Miecke berät und vertritt Sie aber nicht nur vor den Gerichten im Umkreis. Auch entferntere Gerichte können zuständig sein.

 

Damit alle familienrechtlichen Fragen spätestens drei Jahre nach der Scheidung geklärt sind, sollten Sie Ihre finanziellen Ansprüche im Vorfeld der Scheidung berechnen lassen.

 

Drei Jahre dauert es, um gegen den Willen eines Ehegatten eine Scheidung durchzusetzen. 

 

Ein 3-Jahres-Zeitraum greift auch, wenn Sie Ihre Zugewinnausgleichsansprüche einklagen müssen, weil Ihr Ehepartner sein Vermögen nicht offen legt und nicht freiwillig einen Zugewinnausgleich zahlt. Allerdings beginnt diese Frist erst 

 

Wollen Sie Ihre Vermögenswerte kurzfristig trennen, so ist eine Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten und eine anwaltliche Berechnung nötig. Ausgeglichen wird nur die Differenz des jeweils getrennt für jeden Ehepartner zu bestimmendem Vermögenszuwachs in der Ehe.  Dieser Zugewinn wird verglichen. Nur wenn ein Ehepartner in der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs hatte, muss er davon die Hälfte abgeben.

 

Dabei werden Anfangsvermögen und Endvermögen verglichen. Ausgangspunkt ist das Anfangsvermögen, also der Wert des Vermögens jedes Ehepartners bei der Eheschließung.  Das Vermögen bei der Beendigung des Güterstandes ist das Endvermögen. Vermögen, das einer der beiden während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, kann dem Anfangsvermögen häufig hinzugerechnet werden.

 

Daraus errechnet sich die Ausgleichsforderung gem. § 1378 Absatz 1 BGB. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners sein Anfangsvermögen übersteigt. Der Person mit dem geringeren Zugewinn steht die Hälfte des Wertunterschieds zum Zugewinn der anderen Person zu.

Fragen in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise Erbschaften und Schenkungen bei dieser Berechnung berücksichtigt werden, beantwortet Ihnen Frau Dr. Miecke  gern in einem persönlichen Gespräch.

anwalt familienrecht

Welche Ansprüche gibt es im Familienrecht?

 

BETREUUNGSUNTERHALT FÜR MUTTER NICHTEHELICHER KINDER

 

ZUGEWINN

 

ZUWEISUNG DER EHEWOHNUNG z. B. ALS GEWALTSCHUTZ

 

AUSHANDELN VON SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

 

UNTERHALT

 

AUSGLEICH VON ARBEITSLEISTUNGEN


UNTERLASSENSANSPRÜCHE


SCHADENERSATZ NACH HÄUSLICHER GEWALT


UMGANGSRECHT

  

SORGERECHT

  

VERSORGUNGSAUSGLEICH

  

SCHEIDUNG

 

Familienrecht Laatzen

Weitere Informationen finden Sie hier.