Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

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Die EU-Erbrechtsverordnung

 

Das materielle Erbrecht der Mitgliedstaaten ist sehr unterschiedlich, beispielsweise hinsichtlich des Pflichtteils oder der gesetzlichen Erbfolge. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommt.

 

Bisher regelt das nationale Recht der Mitgliedstaaten jegliche grenzüberschreitenden Fälle über ihr internationales Erbrechts - Privatrecht (IPR). 

 

Im Oktober 2009 hat die EU-Kommission daher eine „Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses“ vorgeschlagen. Die Beratungen über diesen Vorschlag laufen im Rat und im Europäischen Parlament nach wie vor auf Hochtouren.  

 

Anders als ursprünglich prognostiziert, wird diese aber wohl doch erst Anfang 2011 verabschiedet werden.

 

Einen aktuellen Entwurf finden Sie hier.

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