Sind Sie durch einen Todesfall Erbe geworden oder enterbt worden? Wir helfen bei der Erbauseinandersetzung oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Fachanwältin für Erbercht, Dr. Miecke macht ihre Ansprüche geltend oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch innerhalb von 3 Jahren geltend! Bitte geben Sie Ihre Daten ein. Diese werden verschlüsselt übertragen.
Bitte senden Sie uns eine Kopie eds Testamentes und den ggf. bereits geführten Schriftwechsel.
Bitte beachten bei Online-Aufträgen, werden wir nur dann sofort für Sie tätig, wenn Sie nicht nur die Widerrufsbelehrung unerschrieben zurücksenden, sondern Sie zusätzlich auch das sofortige Tätigwerden verlangen. Fehlt die zweite Unterschrift, können wir erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden. Wir bitten dafür um Verständnis.
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