Fachanwältin für Erbrecht
Dr. Susanne Miecke
Was steht Ihnen im Erbfall zu? Sind Sie Erbe geworden oder nur Vermächtnisnehmer? In diesem Fall haben Sie Informationsrechte gegenüber Banken und Versicherungen, wenn Sie sich mit einem Erbschein legitimieren.
Sind Sie enterbt worden, haben Sie einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben. Gern machen wir beim unkooperativen Erben Druck, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Begünstigt ein Testament einen anderen, so könne Sie als Ehepartner, Kind oder Elternteil Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Im Erbrecht ist die Zahl drei eine wichtige Zahl! Pflichtteilsansprüche können nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Pflichtteilsansprüche verjähren 3 Jahre nach der Kenntnis vom Todesfall.
Dr. Susanne Miecke ist Fachanwältin für Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen.
Hierzu zählt das internationale Erbrecht, die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge, die Testamentsgestaltung sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Zu den häufigsten erbrechtlichen Ansprüchen gehören Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie Ansprüche aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten oder Unternehmensnachfolge steht Ihnen Frau Miecke zur Seite.
Häufig ist es ratsam, eine außergerichtliche Regelung von erbrechtlichen Streitigkeiten zu versuchen. Dazu ist nach der ersten Beratung ein persönlicher Besprechungstermin mit der anderen Partei sinnvoll. Kommt keine Einigung zustande oder droht die Verjährung ist jedoch ein gerichtliches Verfahren sinnvoll. Bei reinen Zahlungsansprüchen kann hierzu ein Mahnverfahren eingeleitet werden, weil dieses meist schneller zum Erfolg führt. Auch das Mahnverfahren verhindert den Eintritt der Verjährung. Hierzu verfügt die Kanzlei über eine Anbindung an das elektronische Mahnverfahren, welches schnelle Ergebnisse gewährleistet.
Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten oder Unternehmensnachfolge steht Ihnen Frau Dr. Miecke zur Seite. Häufig gelingt ihr die außergerichtliche Regelung von Erbsachen.
Das Erbrecht ist eines der interessantesten Rechtsgebiete unseres deutschen Rechtssystems. Mit den Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuchs zum Erbrecht hat der Gesetzgeber versucht, einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen erbberechtigt Herrn und Pflichtteilsberechtigten Personen zu schaffen. Dabei stellt der Gesetzgeber jedoch die familiäre Zusammengehörigkeit insbesondere die Abstammung in gerader Linie einen besonderen Schutz, so dass im Erbrecht von nahen Angehörigen Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können. Hintergrund ist, dass das Erbrecht ein Abbild des tatsächlichen Lebens darstellen soll und in der Regel Familienangehörige über einen langen Zeit Raum hinweg miteinander in einer Beistandsgemeinschaft gelebt haben. Sicherlich gibt es immer wieder Ausnahmefällen, denen man die im Bürgerlichen Gesetzbuch im Jahr 1900 fixierten Regelungen des Erbrechts nicht gerecht werden. Da sich aber lediglich um Ausnahmefälle handelt, ist das deutsche System des Erbrechts grundsätzlich als ein gerechtes System anzusehen. Die Regelungen zum Erbrecht würde nicht nur wer welchen Anspruch hat, sondern auch unter welchen Voraussetzungen an Rechnungen des bereits erhaltenen bei einer etwaigen Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen sind.
Welche Ansprüche gibt es im Erbrecht denn beispielsweiese?
Auskunftsansprüche
Erbausgleichsansprüche
Pflichtteilsansprüche
Herausgabeansprüche
Duldung der Zwangsvollstreckung bei Schenkungen zu Lebzeiten
Ansprüche auf Ausstellung und Einziehung des Erbscheins
Wenn Sie erbrechtliche Probleme haben, wenden Sie sich unter Angabe des Namens des Erblassers und des Todestages zu Beginn der Nachricht an uns:
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