Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) stammt vom 12. Oktober 2006 und wurde zuletzt durch den Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 1. März 2009
geändert.
Dieser Tarifvertrag ersetzt den früheren BAT.Er regelt insb. Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.
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