Allgemeinverbindliche Teraifverträge sind für alle Mitarbeiter eine Branche im Anwendungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages zu beachten.
Welche Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, wird vom Bundesminsterium für Arbeit und Soziales festgelegt. Dazu werden Allgemeinverbindlichkeitserklärungen bekanntgemacht. Die Liste der allgemeinverbindlichen
Tarifverträge wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.