Gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung können Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Danach wird die Kündigung wirksam, ganz unabhängig davon, ob es tatsächlich einen Kündigungsgrund gab.
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte benötigen wir folgendes:
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen Nachweisen zusammen mit den anderen Unterlagen zu.
Ihre persönlichen Daten geben Sie bitte zuvor in das nachfolgende Formular ein.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Bitte beachten bei Online-Aufträgen, werden wir nur dann sofort für Sie tätig, wenn Sie nicht nur die Widerrufsbelehrung unerschrieben zurücksenden, sondern Sie zusätzlich auch das sofortige Tätigwerden verlangen. Fehlt die zweite Unterschrift, können wir erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden. Wir bitten dafür um Verständnis.
Weitere Informationen finden Sie hier.