Mobbing
Nach der
Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing “das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch andere Arbeitnehmer oder den Vorgesetzen“. Hierzu zählen:
Beleidigung, Entzug von Arbeitsaufgaben, unberechtigte Hausverbote, gezielte Arbeitsüberlastung sowie das Herausdrängen aus dem Arbeitsverhältnis. Die Mobbing-Attacken sind in einem
Mobbing-Tagebuch genau nach Datum, Uhrzeit und Vorfall zu dokumentieren.
Der Arbeitgeber
unterliegt einer Fürsorgepflicht, sodass er dafür sorgen muss, dass das Mobbing – das Anfeinden / Diskriminieren / Schikanieren aufhört. Andernfalls kann der Störer abgemahnt, versetzt oder im
Extremfall gekündigt werden.