Mit einer Abmahnung wird zum Ausdruck gebracht, dass ein
bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers, ein Pflichtverstoß, vom Arbeitgeber nicht geduldet wird.
Die Abmahnung als Vorstufe der Kündigung hat 3
Funktionen:
(1) Dokumentation eines Pflichtverstoßes
(Dokumentationsfunktion);
(2) Hinweis auf ein bestimmtes nicht geduldetes
Verhalten (Hinweisfunktion);
(3) Androhung einer Konsequenz (Kündigung) im
Widerholungsfall und Warnung, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist (Warn- und Androhungsfunktion). Im Regelfall erfolgt die Abmahnung schriftlich und kommt in die Personalakte.
Eine Abmahnung ist
entbehrlich, wenn keine Verhaltensänderung zu erwarten ist, bei schweren Vertragsverletzungen oder schweren Erschütterung des arbeitsrechtlichen Vertrauensverhältnisses.