Gekündigt und ausgebeutet? Sie brauchen schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen Zeit. Danach wird jede noch so rechtswidrige Kündigung wie eine wirksame Kündigung behandelt. Etwaige Abfindungsansprüche können Sie sich nur durch eine Klageerhebung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung sichern.
Aktuell: Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 28.8.2019, 10 AZR 557/18 entschieden, dass die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VTV 2015 Anspruch auf die zur Finanzierung des Urlaubs- und des Berufsbildungsverfahrens festgesetzten Beiträge hat, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.... mehr lesen |
Es geschieht häufig genug, dass es bei jedem von uns irgendwann zu einer Häufung von Problemlagen kommt. Nehmen Sie die Herausforderung an und lassen Sie uns helfen! Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten Sie nicht zögern, uns mit dem Kündigungsschutzverfahren zu beauftragen.
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Möglicherweise gibt es in dieser finanziellen Situation erbrechtliche Ansprüche, die Sie noch nicht geltend gemacht haben! Letztere können Ihre familienrechtlichen Probleme während einer Arbeitslosigkeit erheblich mildern.
Arbeitsrechtliche Ansprüche erstrecken sich nicht nur auf eine Abfindung bei unberechtigter Kündigung oder Zahlungsrückstand. Streitig sind häufig auch Wettbewerbsklausel, die Anwendbarkeit tarifrechtlicher Regelungen, die Höhe einer Karenzentschädigung und vieles mehr. Informieren Sie sich doch einfach in einem Beratungsgespräch bei Fachanwältin Dr. Miecke.
In der deutschen Wirtschaft spielen zwei Hauptfiguren eine besondere Rolle, nämlich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Es ist jedoch der Arbeitnehmer, der in vielerlei Hinsicht dem Arbeitgeber unterlegen ist und auch aus diesem Grund einem besonderen Schutz unterliegt. Insoweit dient das Arbeitsrecht neben der Regelung von rechtlichen Verhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch der Sicherung der Existenz, die eben von dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt. Insoweit befindet sich der Arbeitnehmer in einem „ständigen“ Kampf um seinen Arbeitsplatz.
Hinzukommt, dass die Arbeitswelt einem ständigen Wandel und tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt wird. Es werden nicht nur an Arbeitnehmer hohe Anforderungen gestellt, sondern auch von den Unternehmen auf Grund der zunehmenden Globalisierung mehr Kompetenzen erwartet. Dies alles führt oft zu dem Effekt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nicht nur ständigen Zeitdruck-, Stress- und Hektiksituationen ausgesetzt, sondern auch die Grenzen zwischen dem Arbeits- und Privatleben verwischt werden.
Vor diesen Hintergründen ist das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts unter den Fachanwaltschaften auch sehr stark vertreten. Dies spiegelt sich in den Zahlen wieder. Aus der Statistik der Bundesanwaltskammer (BRAK) ist zu entnehmen, dass im gesamten Bundesgebiet insgesamt 9.713 Fachanwälte, davon 2.417 Frauen zugelassen sind (Stand vom 01.01.2014).
Nun stellt sich die Frage, wie wird man in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht und ab wann darf ein Rechtsanwalt diesen Fachtitel führen?
Die Voraussetzungen für den Fachanwalt für Arbeitsrecht sind neben anderen Fachanwaltschaften in der sog. Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Demnach muss der Rechtsanwalt zum Erreichen der Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Stellen des Antrags vorweisen (§ 3 der FAO).
Zusätzlich muss der Rechtsanwalt besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von insgesamt 100 Fällen (§ 5 Abs.1c der FAO) in dem Fachgebiet Arbeitsrecht nachweisen können (§ 2 Abs.2 FAO). Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 der FAO). Der Nachweis für theoretische Fachkenntnisse erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt (§§ 4 Abs.1, 4a FAO).
Gemäß § 10 der FAO sind für das Fachgebiet Arbeitsrecht besondere Kenntnisse in den Bereichen nachzuweisen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
3. Verfahrensrecht.
weil sie nach mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit im Arbeitsrecht besondere Fachanwaltskurse zum Arbeitsrecht besucht, alle im Anspruch daran gestellten Klausuren bestanden und innerhalb von drei Jahren mehr als 150 arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet hatte.
Laatzen ist für seine vergleichbar große Wirtschaftskraft in der Region bekannt. In Laatzen wurden dadurch zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen. Die Klärung arbeitsrechtlicher Probleme ist uns ein Anliegen.