Erbrechtsverordnung

 

Die Erbrechtsverordnung ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-Erbrechtsverordnung, Rom IV-Verordnung).

 

Der Rat der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten hat auf seiner Tagung am 07.0/8.06.2012 die Europäische Erbrechts-Verordnung verabschiedet. Der Kommissionsvorschlag soll für eine verbesserte Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union sorgen.
Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen. Diese Übergangsfrist soll es allen Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

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