Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Erfolgreiche Interessenvertretung im Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht seit 1999
News: Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung - Arbeitszeiterfassungspflicht
Der Entwurf für ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung wurde vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt und wird in Kürze verabschiedet werden.
Fachanwältin Dr. Susanne Miecke erfüllt in jedem Jahr auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Erbrechts und des Familienrechts jeweils mind. 15 Stunden lang die bestehende Fortbildungsverpflichtung. Mit langjährigen Erfahrungen und technischen Know-How immer auf dem neusten Stand! Erleichterungen in Corona-Zeiten bietet die Möglichkeit gem. § 128 a ZPO von der Kanzlei aus zusammen mit der eigenen Partei an einer Video-Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Sie brauchen dann nach einem entsprechenden gerichtlichen Beschluss nicht persönlich bei Gericht zu erscheinen.
Natürlich stehen die technischen Möglichkeiten für Sie auch im außergerichtlichen Bereich und auch für Beratungen zur Verfügung. Sie die Möglichkeit, vorab Unterlagen zu schicken, die Gegenstand des Beratungsgesprächs sein sollen. Sie können uns anrufen oder eine Mail an miecke@drmiecke.de senden.
Bleiben Sie gesund!!
Eine Erstberatung kostet etwas. Gem. § 34 Absatz 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für die Erstberatung max. 190 € netto, zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 36,10 €, zusammen 226,20 €.
Ich biete arbeitsrechtliche, baurechtliche, erbrechtliche, familienrechtliche, medizinrechtliche und verkehrsrechtliche Beratungen an. Auch Beratungen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.
Für Mandate und Beratungen, die Fragen des allgemeinen Zivilrechts zum Inhalt haben, stelle ich den nachfolgenden Fragebogen zur Verfügung:
Seit über 25 Jahren für Sie aktiv - Fachanwalt Arbeitsrecht Fachanwalt Erbrecht Fachanwalt Familienrecht
- der EuGH in Kürze mit der Frage zu beschäftigen hat, wie sich ein Betriebsübergang auf die Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmern auswirkt
- das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel im Dezember 2021 für Niedersachsen aufgehoben hat
-der Arbeitgeber, der sonst das Betriebsrisiko trägt, bei einem Lockdown, nicht zahlen muss. Der Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen, vgl. BAG 5 AZR 211/21
- sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 28.11.2019 (8 AZR 35/19) für die Anwendung des Haftungsprivilegs des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII auch zugunsten von Arbeitgebern ausgesprochen hat?
- Arbeitgeber bei unwirksamer Versetzung Schadenersatz zahlen müssen, Urteil vom 28.11.2019 (8 AZR 125/18)?
Ihr Leben versinkt gerade im Chaos, weil Sie Ihren Arbeitsplatz oder einen Familienangehörigen durch Trennung oder Tod verloren haben? Dann kommen Sie zu mir! Ich helfe Ihnen juristisch aus dem Chaos heraus, denn ...
"Nichts kann entstehen ohne Chaos."
Albert Einstein
Die Zahlung einer Abfindung nach einem Kündigungsschutzprozess, eines Pflichtteils nach einem Pflichtteilsprozess oder die Regelung von Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt bringt Sie wieder auf einen neuen, interessanten Weg.
Die Kanzlei Dr. Miecke ist seit mehr als 20 Jahren in Laatzen ansässig und auf die existenziellen Probleme der Mandanten insb. im Arbeitsrecht, Familienrecht und im Erbrecht spezialisiert. Aktuelles finden Sie bei uns auf der ersten Seite.
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!
Kündigung, Scheidung und im Erbfall?
!! Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung besteht auch ohnevorherige Beantragung.
Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Fachanwältin Dr. Miecke vertritt Sie gern in Hannover, Hildesheim, Laatzen oder Hameln?
Haben Sie Probleme mit Ihrem Chef, anderen Kollegen oder der Arbeit an sich?
Haben Sie eine Abmahnung, eine Kündigung oder eine Änderungskündigung erhalten? Wollen Sie nach einer Kündigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes haben? Wurde die Kündigungsfrist falsch berechnet?
Bestehen Lohnrückstände? Wurde Ihr Urlaub nicht richtig gewährt? Werden Ihnen Lohnbestandteile wie Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge oder sonstige Zuschläge Tantieme und Provisionen vorenthalten oder nicht richtig berechnet?
Streiten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Maßnahmen gegen Mobbing, Wettbewerbsverbot und die damit verbundene Karenzentschädigung?
Wurden Umstrukturierungen im Unternehmen oder im Betrieb vorgenommen ohne das die Rechts des Betriebsrates gewahrt wurden? Fand in Ihrem Unternehmen ein Betriebsübergang statt?
Wollen Sie wissen, welcher von mehreren möglichen Tarifverträgen für Sie gilt? Ist Ihr Arbeitgeber tarifgebunden oder ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich und Ihr Arbeitgeber zahlt nicht den Tariflohn und die tariflich vereinbarten Zulagen und Zuschläge? Sind Ausschlussfristen streitig?
Dann kommen Sie zu mir, ich helfe Ihnen und setze Ihre Ansprüche durch!
Sie können uns auch gleich hier einen Online-Auftrag erteilen:
Wollen Sie sich informieren, ob die Regelung einer dem Tarifvertrag widersprechenden Betriebsvereinbarung
gilt?
Wird vom Arbeitgeber der Abschluss eines notwendigen Interessenausgleichs oder Sozialplans verweigert?
Sie sind Geschäftsführer oder leitender Angestellter und sollen von Ihren Aufgaben entbunden werden? Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
Wurde Ihr Arbeitsvertrag mehrfach befristet ohne dass es dafür ausreichende Gründe gab?
Verweigert Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis oder sind Sie mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht zufrieden?
Sind Sie Arbeitgeber und wollen Hilfe bei Vertragsgestaltungen oder Rat zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen?
Dann kommen Sie zu mir, ich helfe Ihnen und setze Ihre Ansprüche durch!
Sie können uns auch gleich hier einen Online-Auftrag erteilen:
In Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, ob die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall zum gewünschten Ergebnis führt. Möglicherweise sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie ein Testament ggf. zusammen mit ihrem Ehegatten errichtenden wollen. Gern berate ich Sie bei der Testaments Gestaltung. In Ihrem handschriftlichen Testament können Sie Auflagen und Vermächtnisse ebenso anordnen wie eine Testamentsvollstreckung. Sie können eine Pflichtteilsentziehung anordnen, wenn dafür hinreichende Gründe vorliegen. Sie können Vorempfänge, also dasjenige, was Ihre Erben schon zu Lebzeiten von Ihnen erhalten haben, auflisten. Pflegeleistungen können im Testament dokumentiert werden. Sie können sich in diesem Zusammenhang über den Kreis der Pflichtteilsberechtigten informieren und ggf. eine Pflichtteilsstrafklausel in Ihr Testament aufnehmen. Diese ist nur dann sinnvoll, wenn es zwei Erbfälle, wie beispielsweise beim sog. Berliner Testament, dem Ehegattentestament, gibt.
Vielleicht haben Sie sich als Erbe oder Enterbter aber auch schon einmal gefragt, ob ein bestimmtes Testament wirksam ist. Gern berate ich Sie über die Möglichkeit der Anfechtung des Testaments, wenn Sie der Meinung sind, dass das Testament nicht vom Erblasser stammt oder es sich zumindest nicht um seine Unterschrift handelt. Möglicherweise war der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments auch nicht mehr testierfähig.
Wenn Sie Erbe geworden seien, können Sie sich von mir Bei der Erbauseinandersetzung vertreten lassen, um unter Berücksichtigung etwaiger lebzeitiger Schenkungen den Anteil jedes Miterben zu berechnen.
Sind Sie enterbt worden und wollen Pflichtteilsansprüche er gegen die Erben geltend machen oder Ihren Anteil an den Schenkungen einfordern, die der Erblasser zu Lebzeiten anderen Personen gemacht hat. Gern berechne ich für Sie auch diese Pflichtteilsergänzungsansprüche und fordere diese für Sie ein.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Wollen Sie sich trennen oder hat sich ihr Ehepartner getrennt? Dann sind zahlreiche Dinge zu regeln. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einig sind, dass es eine einvernehmliche Scheidung geben soll, sollte der Hausrat geteilt werden.
Sie sollten sich einigen, wer in der Ehewohnung bleibt und ob diese ggf. gekündigt werden soll. Steht die Ehewohnung in Ihrem ggf. gemeinschaftlichen Eigentum, muss geklärt werden, ob einer der Ehegatten den Miteigentumsanteil am Haus oder der Wohnung vom anderen erwirbt, zu welchem Preis dies erfolgen soll.
Wurden Sie Opfer von häuslicher Gewalt, kann Ihnen die Ehewohnung auch im Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz zugewiesen werden.
Hat Ihr Ehepartner in der Ehe Vermögen angesammelt ,weil Sie ihm als Hausfrau den Rücken frei gehalten haben? dann können wir für Sie Prüfen, in welcher Höhe jeder von Ihnen einen Zugewinn in der Ehe erzielt hat und inwieweit dieser auszugleichen ist. Den Zugewinnausgleich können Sie innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung geltend machen.
Ansprüche auf den Ausgleich von Arbeitsleistungen sind selten genau zu berechnen. Sie können im Rahmen von Verhandlungen über die Regelungen der Scheidungsfolgen in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung zum Ausgleich gebracht werden.
Durch die Trennung entstehen in der Regel auch Ansprüche auf Unterhalt. Es gibt für den Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Für die Kinder muss derjenige Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht aufhalten Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Alter des Kindes. Streit gibt es dabei meist über die Frage, welche Abzugsposten berücksichtigt werden können. Meist geht es dann um private Zusatzversicherungen und Darlehn.
Zuweilen sind auch Fragen des Sorgerechts zu klären. Üblich ist heute allerdings das gemeinsame Sorgerecht. Gibt es im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts Streit über die Frage der Mitgliedschaft der Kinder in Vereinen oder zum Abschluss von Verträgen, die Sie für die Kinder abschließen wollen, so kann auch insoweit für den Einzelfall eine gerichtliche Klärung herbei geführt werden.
Vor Einreichung der Scheidung sollten alle Frage – am besten in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung – geklärt werden. Darin können Sie auch den Zeitpunkt des Endes der ehelichen Zugewinngemeinschaft festgelegt werden, auf dessen Grundlage etwaige Ansprüche auf Zugewinn ermittelt und ausgeglichen werden.
Kommen Sie in eines unserer Büros in Hannover, Laatzen oder Hameln! In meiner Eigenschaft als Fachanwältin für Familienrecht freue ich mich auf Ihr Mandat!
Zum 01.01.2024 erhöhen sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle und damit der zu zahlende Kindesunterhalt. Lassen Sie sich beraten:
Willig Pac Graue Weise Zimmermann Herrmann Hinz Lippmann Wolf Lubach Wetzel Melletat Wöbbecke Sprengart
Die Kanzlei verfügt über mehrere Büros - eines in Hameln, eines in Hannover und zwei in Laatzen - und hat sich auf Online-Mandate spezialisiert. Wir bieten so gerade Mandanten, die viel unterwegs sind oder sich viel im Ausland aufhalten, aber in Deutschland Rechtsangelegenheiten zu regeln haben, eine optimale Lösung an. Sie sind so nicht mehr an Bürozeiten gebunden! Ihre Informationen erreichen uns wann immer Sie Zeit haben und werden von uns spätenstens am nächsten Bürotag bearbeitet.
Suchen Sie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Hannover? Brauchen Sie einen Anwalt im Familienrecht.
Für Online-Mandate können Sie unsere Aufnahmeportale jederzeit nutzen Dorthin gelangen Sie hier.
Hinweis:
Wenn Sie uns ein Mandat online übertragen wollen, benötigen wir in jedem Fall das Original der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht und ggf. das Original eines Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Senden Sie dies bitte an
Kanzlei Dr. Miecke
Hildesheimer Str. 359
30880 Laatzen
Anwaltliche Beratung erhalten Sie nach vorheriger Terminabstimmung
in Laatzen/Rethen
Hildesheimer Str. 359
(neben der Grundschule Rethen/gegenüber der Sparkasse)
oder
in Hameln/Afferde, Vogelsang 34.
Sie suchen einen Anwalt, der sich regelmäßig fortbildet?
Als Fachanwältin muss ich mich auf den Gebieten Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht regelmäßig fortbilden und dies der Rechsanwaltskammer in Celle nachweisen.
Fortbildungszertifikat des DAV.
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